Neues BGH Urteil

Aktives Ja zu Cookies muss sein

Internet-Cookies sammeln Nutzerdaten. Oft ist die Erlaubnis dazu voreingestellt, doch das darf nicht sein, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Nutzer müssten aktiv ankreuzen, wenn sie einverstanden seien.

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Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, mit denen ein Anbieter das Verhalten des Nutzers im Internet erfasst, ein Nutzerprofil von ihm erstellt und ihm dann darauf abgestimmte Werbung zusendet, der braucht in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers. Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer unangemessen.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Klage gegen einen Gewinnspielanbieter. Eine Gewinnspielseite enthielt ein Kästchen, das bereits mit einem Häkchen versehen war. Dadurch stimmte der Internetnutzer dem Setzen von Cookies zu Werbezwecken automatisch zu so der BGH.